AGB – Skiverleih
Allgemeine Geschäftsbedienungen Regeln und Leihbedienungen
- Der Mieter trägt die volle Verantwortung für das Leihobjekt.
- Das Material ist nicht gegen Diebstahl versichert. Bei Bruch durch normales Handhaben des
Materials wird dem Mieter das Material nicht in Rechnung gestellt.
- Im Falle von Verlust des Leihobjekts oder durch Diebstahl wird dem Mieter der Marktwert des
Leihobjekts in Rechnung gestellt bzw. angelastet.
- lrn Falle von Diebstahl oder Verlust des Leihobjekts muss der Kunde jedenfalls bei der lokalen
Ordnungsbehörde Anzeige erstatten.
- Bei unsachgemäßer Verwendung und daraus folgender Beschädigung des Materials ohne
Haftungsvereinbarung wird die Reparatur laut gültiger Preisliste dem Mieter in Rechnung gestellt.
- Der Umtausch des Leihobjekts während der Vertragsdauer gegen gleichwertige Artikel ist jederzeit
möglich. Auch Tausch gegen Artikel höherer Kategorien ist gegen Aufpreis möglich, jedoch ist eine
Rückvergütung beim Tausch gegen Artikel preiswerter Kategorien nicht möglich.
- Das Leihmaterial muss bis zum Tag der Rückgabe bezahlt werden. Spätester Rückgabetermin ist
10.00 Uhr morgens des darauf folgenden Tages.
- lrn Falle, dass das geliehene Material, aus welchen Gründen auch immer, nicht an dem bei der
Ausleihe vereinbarten Tag zurückgegeben wird, wird seitens des Vermieters am 7. Tag der
Überfälligkeit automatisch Anzeige wegen Diebstahl gegen den Mieter erstattet.
- Bei vorzeitiger Rückgabe der Verleihware erhalten Sie keine Geldrückerstattung
- Rückvergütungen werden ausschließlich bei Krankheit und;oder Unfall, unter Vorlegen eines
ärztlichen Attests vorgenommen.
- Für die Montage, die Reparatur und die Einstellung einer Skibindung ist ein regulärer Mietvertrag
erforderlich. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich mit der fachgerechten Bindungseinstellung laut
Anweisungen des Herstellers einverstanden und akzeptieren das Reglement sowie die
Leihbedingungen.
- Der Abschluss eines Mietvertrages ist nur mittels eines Ausweises oder einer Kreditkarte möglich.
- Bezüglich des geltenden Datenschutzgesetzes ART.13, DPR 675/96 autorisiert der Mieter den
Verleihbetrieb, seine persönlichen Daten für statistische Zwecke zu verwenden und ihn über
Marktneuheiten auf dem laufenden zu halten.